Zuweisungssystem

Zuweisungssystem
Regelungsform der  Steuerertragshoheit zwischen öffentlichen Aufgabenträgern im aktiven Finanzausgleich ( Zuweisungen).
- Formen der Zuweisungen: (1) Nach Zielsetzung Ausgleichszuweisungen oder  Lenkungszuweisungen; (2) nach Ausgestaltung: Horizontale Z. oder vertikale Z. Letztere lassen sich in Z. „von unten nach oben“ (z.B. Umlagen, Matrikularbeiträge) und Z. „von oben nach unten“ (z.B. Ergänzungszuweisung, Finanzhilfe) unterscheiden.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Finanzausgleich — 1. Begriff: Entscheidet sich ein Staat für einen gegliederten Staatsaufbau (⇡ Föderalismus), so hat er den einzelnen Ebenen die für sie geeigneten Aufgaben zuzuordnen und ihnen die Möglichkeit entsprechender Einnahmebeschaffung zu eröffnen. Alle… …   Lexikon der Economics

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